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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

  • Welche exklusiven Hotels bieten luxuriöse Unterkünfte und erstklassige Annehmlichkeiten für anspruchsvolle Reisende?

    Zu den exklusiven Hotels, die luxuriöse Unterkünfte und erstklassige Annehmlichkeiten für anspruchsvolle Reisende bieten, gehören das Burj Al Arab in Dubai, das Plaza Hotel in New York und das Ritz-Carlton in Paris. Diese Hotels zeichnen sich durch ihren exzellenten Service, ihre exquisiten Einrichtungen und ihre erstklassige Lage aus. Sie sind ideal für Reisende, die einen unvergesslichen und luxuriösen Aufenthalt suchen.

  • Kann Arbeitgeber zu reisen zwingen?

    Kann Arbeitgeber zu reisen zwingen? Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. In einigen Fällen kann es sein, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu Dienstreisen verpflichten können, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Allerdings müssen Arbeitgeber auch die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und möglicherweise alternative Lösungen anbieten, wenn ein Mitarbeiter aus persönlichen Gründen nicht reisen kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien eingehalten werden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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    Sauna Aufkleber mit Text Erholung Entspannung hochkant A7 (74x105mm)

    Produkteigenschaften Hochwertiger Aufkleber aus langlebiger Klebefolie mit einer Gesamtdicke von 155 μm (0,155mm) Ein UV-resistenter und witterungsbeständiger Aufdruck gewährleistet die Anwendung im Innen-, und/oder Außenbereich und ist für Temperaturen von -30°C bis +80°C geeignet. Die Haltbarkeit im Außenbereich beträgt bis zu 7 Jahren. Verarbeitung Die Aufkleber werden digital bedruckt und mit einer Schutzfolie laminiert. Diese Kombination bietet eine ausgezeichnete Farbwiedergabe und ist somit ideal für Ihre hochwertigen Werbe-, und Hinweisaufkleber. Befestigung Die Aufkleber sind konturgeschnitten, lassen sich leicht abziehen und perfekt auf allen glatten, fettfreien Oberflächen anbringen. Bei Temperaturen unter 10 Grad empfehlen wir die Oberfläche vorzuwärmen, z.B. mit einem Haartrockner oder einer Heissluftpistole, so entwickelt sich die volle Haftkraft schneller. Lieferung Die Lieferung erfolgt in einer stabilen Verpackung, so dass der Kleber nicht geknickt wird. Jeder Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Es gibt unsere Aufkleber bei Bedarf auch als Schilder!

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    Sauna Schild mit Text Erholung Entspannung hochkant A3 (297x420mm)

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  • Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben? In der Regel darf der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub nicht einseitig verschieben, es sei denn es gibt einen triftigen Grund dafür. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es einen unerwarteten Engpass in der Arbeit gibt oder wichtige Projekte kurzfristig umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig informiert und eine alternative Lösung anbietet. Grundsätzlich sollte der Urlaubstermin in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt und eingehalten werden.

  • Wann muss Arbeitgeber Urlaub auszahlen?

    Arbeitgeber müssen Urlaub auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, unabhängig davon, ob es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Rente beendet wird. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für etwaige zusätzliche Urlaubstage. Die Auszahlung muss spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Falls der Arbeitnehmer während des Jahres Urlaub genommen hat, wird dieser bereits verbrauchte Urlaub von der Gesamtauszahlung abgezogen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zur Urlaubsauszahlung einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann neuer Arbeitgeber Urlaub übernehmen?

    Kann neuer Arbeitgeber Urlaub übernehmen? Ja, in der Regel ist es möglich, dass ein neuer Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub eines Mitarbeiters übernimmt. Dies hängt jedoch von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Mitarbeiter und dem neuen Arbeitgeber ab. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem neuen Arbeitgeber zu klären und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der bereits genehmigte Urlaub storniert werden muss und neu beantragt werden muss. Es ist wichtig, offene Kommunikation zu führen und mögliche Konflikte frühzeitig zu klären.

  • Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen?

    Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen? In der Regel kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen und eine rechtzeitige Ankündigung geben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch einhält und nicht willkürlich Urlaub anordnet. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann man sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsexperten wenden.

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